Unsere Leistungsarten

Anschlussheilbehandlungen (AHB) 
Anschlussrehabilitationen (AR)Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)  

Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) und auch die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) sind stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. Sie schließen sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative Behandlung am Bewegungsapparat bzw. einer konservativen Behandlung im Akutkrankenhaus an.
Noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes stellen Sie für diese Maßnahme den Antrag. Der Klinische Sozialdienst und Ihr behandelnder Arzt unterstützen Sie hierbei und vermitteln Ihnen den Platz in der Rehabilitationsklinik.

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren) 

Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine stationäre oder ganztägig ambulante Maßnahme ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik, die sowohl von den Rentenversicherungsträgern als auch von den gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird.
Eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers ist für die Aufnahme erforderlich.
Bei der ganztägig ambulanten Maßnahme erhalten die Patienten das gleiche Leistungsspektrum wie die Patienten in der stationären Rehabilitationsmaßnahme.
Die Maßnahme dient der Prävention und hat unter anderem das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, welche die Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen. 

Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) nach Arbeits- und Arbeitswegunfällen 

Die BGSW hat das Ziel, unmittelbar im Anschluss an die Akutversorgung Versicherten mit Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates eine intensive physiotherapeutische Behandlung unter Beteiligung weiterer Therapieformen, wie z. B. Ergotherapie, stationär zu gewährleisten. 

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA / MERENA)

Ausschließlich in ambulanter Form werden Leistungen zur Intensivierten Rehabilitationsnachsorge durchgeführt.

Das Programm der Rehabilitations-Nachsorge (IRENA bzw. MERENA) der Deutschen Rentenversicherung hat sich dabei bewährt, den Weg zurück ins Berufsleben unterstützend zu begleiten. 

Integrierte Versorgung 

Mit verschiedenen Krankenkassen und Krankenhäusern haben wir gem. § 140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der integrierten Versorgung geschlossen. Die so genannte integrierte Versorgung macht es möglich, die medizinischen Behandlungsschritte besser miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, all diejenigen, die an der Behandlung beteiligt sind, zu vernetzen und den Patienten stärker in den Genesungsprozess einzubeziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach diesem Versorgungsmodell.

Selbstzahler 

Auch für Selbstzahler ist es erforderlich, eine Leistungszusage vor Beginn der Behandlung einzuholen.
Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Maßnahme und in welchem Umfang übernimmt, ist vom individuell abgeschlossenen Vertrag abhängig.

Bitte überprüfen Sie im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
In jedem Fall muss Ihnen nach Vorgabe der Kostenträger eine schriftliche Zustimmung vor Beginn der Maßnahme vorliegen.