Unsere Leistungsarten
Anschlussheilbehandlungen (AHB)
Anschlussrehabilitationen (AR)Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM)
Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) und
auch die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) sind stationäre oder
ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen. Sie schließen sich
unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative
Behandlung am Bewegungsapparat bzw. einer konservativen Behandlung
im Akutkrankenhaus an.
Noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes stellen Sie für diese
Maßnahme den Antrag. Der Klinische Sozialdienst und Ihr
behandelnder Arzt unterstützen Sie hierbei und vermitteln Ihnen den
Platz in der Rehabilitationsklinik.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine
stationäre oder ganztägig ambulante Maßnahme ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik, die sowohl von den
Rentenversicherungsträgern als auch von den gesetzlichen
Krankenkassen angeboten wird.
Eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers ist für die
Aufnahme erforderlich.
Bei der ganztägig ambulanten Maßnahme erhalten die Patienten das
gleiche Leistungsspektrum wie die Patienten in der stationären
Rehabilitationsmaßnahme.
Die Maßnahme dient der Prävention und hat unter anderem das Ziel,
gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, welche die
Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen.
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) nach
Arbeits- und Arbeitswegunfällen
Die BGSW hat das Ziel, unmittelbar im Anschluss an die
Akutversorgung Versicherten mit Verletzungen des Stütz- und
Bewegungsapparates eine intensive physiotherapeutische Behandlung
unter Beteiligung weiterer Therapieformen, wie z. B. Ergotherapie,
stationär zu gewährleisten.
Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA / MERENA)
Ausschließlich in ambulanter Form werden Leistungen zur
Intensivierten Rehabilitationsnachsorge durchgeführt.
Das Programm der Rehabilitations-Nachsorge (IRENA bzw. MERENA) der Deutschen Rentenversicherung hat sich
dabei bewährt, den Weg zurück ins Berufsleben unterstützend zu
begleiten.
Integrierte Versorgung
Mit verschiedenen Krankenkassen und Krankenhäusern haben wir gem. §
140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der integrierten
Versorgung geschlossen. Die so genannte integrierte Versorgung
macht es möglich, die medizinischen Behandlungsschritte besser
miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, all diejenigen, die an der
Behandlung beteiligt sind, zu vernetzen und den Patienten stärker
in den Genesungsprozess einzubeziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach
diesem Versorgungsmodell.
Selbstzahler
Auch für Selbstzahler ist es erforderlich, eine Leistungszusage vor
Beginn der Behandlung einzuholen.
Ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Maßnahme
und in welchem Umfang übernimmt, ist vom individuell
abgeschlossenen Vertrag abhängig.
Bitte überprüfen Sie im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
In jedem Fall muss Ihnen nach Vorgabe der Kostenträger eine
schriftliche Zustimmung vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

