Unsere Leistungsarten
Anschlussheilbehandlungen (AHB)
Anschlussrehabilitationen (AR)
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) und die Anschlussrehabilitation
(AR) sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die sich unmittelbar
oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative Behandlung
am Bewegungsapparat bzw. konservativen Behandlung im
Akutkrankenhaus anschließen.
Noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes stellen Sie für diese
Maßnahmen den Antrag. Der Klinische Sozialdienst und Ihr
behandelnder Arzt unterstützen Sie hierbei und vermitteln Ihnen den
Platz in der Rehabilitationsklinik.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine
stationäre Maßnahme ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik. Eine schriftliche
Bewilligung des Kostenträgers ist für die Aufnahme erforderlich.
Die Maßnahme dient der Prävention und hat unter anderem das Ziel,
gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, welche die
Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen.
Integrierte Versorgung
Mit verschiedenen Krankenkassen und Krankenhäusern haben wir gem. §
140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der Integrierten
Versorgung geschlossen. Die so genannte Integrierte Versorgung
macht es möglich, die medizinischen Behandlungsschritte besser
miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, all diejenigen, die an der
Behandlung beteiligt sind, zu vernetzen und den Patienten stärker
in den Genesungsprozess einzubeziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach
diesem Versorgungsmodell.
Ambulante Vorsorgemaßnahme / ambulante Rehabilitation
(früher offene Badekur)
Unsere Klinik ist zur Durchführung dieser Maßnahme nach § 23 SGB V
berechtigt und anerkannt.
Bei diesem Behandlungsangebot zahlen Sie einen Grundbetrag je
Verordnung und zuzüglich einen Eigenanteil für die verordneten
Therapien.
Die ärztliche Versorgung erfolgt über den örtlichen Kurarzt.
Sanatoriumsbehandlung
Patienten in der Privaten Krankenversicherung und Patienten mit
Beihilfeanspruch können in unserer Klinik auch eine
Sanatoriumsbehandlung durchführen.
Selbstzahler
Auch für Selbstzahler ist es erforderlich, eine Leistungszusage des
Kostenträgers vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
Ob Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten
für eine Maßnahme und in welchem Umfang übernimmt, ist vom
individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. der für Sie maßgeblichen
Beihilfeverordnung abhängig. Bitte überprüfen Sie deshalb im
Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
In jedem Fall muss Ihnen nach Vorgabe der Kostenträger eine
schriftliche Zustimmung vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Begleitperson
Selbstverständlich sind Sie uns auch als Begleitperson eines
Patienten ein willkommener Gast. Wir haben die Möglichkeit, Sie in
einem Einzelzimmer unterzubringen. Hierfür ist jedoch eine
frühzeitige Absprache mit unserer Patientenverwaltung erforderlich.
Als Begleitperson haben Sie keinen Anspruch auf ärztliche,
pflegerische oder therapeutische Leistungen.

