Unsere Leistungsarten

Anschlussheilbehandlungen (AHB) 
Anschlussrehabilitationen (AR)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) und die Anschlussrehabilitation (AR) sind stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die sich unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine operative Behandlung am Bewegungsapparat bzw. konservativen Behandlung im Akutkrankenhaus anschließen.

Noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes stellen Sie für diese Maßnahmen den Antrag. Der Klinische Sozialdienst und Ihr behandelnder Arzt unterstützen Sie hierbei und vermitteln Ihnen den Platz in der Rehabilitationsklinik.  
 

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Heilverfahren)
 
Bei der medizinischen Rehabilitation handelt es sich um eine stationäre Maßnahme ohne vorhergehenden Aufenthalt in einer Akutklinik. Eine schriftliche Bewilligung des Kostenträgers ist für die Aufnahme erforderlich.
Die Maßnahme dient der Prävention und hat unter anderem das Ziel, gesundheitsbewusstes Verhalten zu erlernen, um Risiken, welche die Gesundheit gefährden, möglichst auszuschließen. 


Integrierte Versorgung
 

Mit verschiedenen Krankenkassen und Krankenhäusern haben wir gem. § 140 a ff. SGB V Kooperationsverträge im Rahmen der Integrierten Versorgung geschlossen. Die so genannte Integrierte Versorgung macht es möglich, die medizinischen Behandlungsschritte besser miteinander zu verzahnen. Ziel ist es, all diejenigen, die an der Behandlung beteiligt sind, zu vernetzen und den Patienten stärker in den Genesungsprozess einzubeziehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse nach diesem Versorgungsmodell. 

Ambulante Vorsorgemaßnahme / ambulante Rehabilitation 
(früher offene Badekur) 

Unsere Klinik ist zur Durchführung dieser Maßnahme nach § 23 SGB V berechtigt und anerkannt.
Bei diesem Behandlungsangebot zahlen Sie einen Grundbetrag je Verordnung und zuzüglich einen Eigenanteil für die verordneten Therapien.
Die ärztliche Versorgung erfolgt über den örtlichen Kurarzt.

Sanatoriumsbehandlung 

Patienten in der Privaten Krankenversicherung und Patienten mit Beihilfeanspruch können in unserer Klinik auch eine Sanatoriumsbehandlung durchführen. 

Selbstzahler 

Auch für Selbstzahler ist es erforderlich, eine Leistungszusage des Kostenträgers vor Beginn der Maßnahme einzuholen.
Ob Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle die Kosten für eine Maßnahme und in welchem Umfang übernimmt, ist vom individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. der für Sie maßgeblichen Beihilfeverordnung abhängig. Bitte überprüfen Sie deshalb im Vorhinein Ihren Versicherungsschutz.
In jedem Fall muss Ihnen nach Vorgabe der Kostenträger eine schriftliche Zustimmung vor Beginn der Maßnahme vorliegen. 
 
Begleitperson

Selbstverständlich sind Sie uns auch als Begleitperson eines Patienten ein willkommener Gast. Wir haben die Möglichkeit, Sie in einem Einzelzimmer unterzubringen. Hierfür ist jedoch eine frühzeitige Absprache mit unserer Patientenverwaltung erforderlich.

Als Begleitperson haben Sie keinen Anspruch auf ärztliche, pflegerische oder therapeutische Leistungen.