Beurlaubung während der Rehabilitation
Eine stationäre Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen und ist als zusammenhängende medizinische Behandlungsmaßnahme vorgesehen. Gemäß den Vorgaben der Kostenträger ist eine Beurlaubung während dieser Zeit grundsätzlich nicht vorgesehen.
Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei wichtigen familiären Ereignissen) kann eine Abwesenheit von der Klinik durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt genehmigt werden. Ohne eine solche ärztliche Genehmigung ist eine Unterbrechung der Rehabilitation nicht möglich.
Sollten Sie die Klinik dennoch eigenständig und ohne Genehmigung verlassen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. In diesem Fall kann die Teilnahme an verordneten Therapien nicht gewährleistet werden. Zudem kann dies Auswirkungen auf den Therapieerfolg sowie auf die Leistungen des Kostenträgers haben.