Hausordnung

Hausordnung

Die Hausordnung basiert auf den Vorgaben der Kostenträger. Im Interesse eines erfolgreichen Aufenthaltes bitten wir unsere Hausordnung zu beachten.

  1. Die Kliniken wurden mit erheblichem Aufwand ausgestattet. Wir bitten daher, unsere Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können Sie haftbar gemacht werden.
  2. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten in Ihrem Interesse im Safe der Rezeption bzw. in Ihrem Zimmersafe mit entsprechender Tastaturbedie­nung hinterlegt werden. Die Kliniken haften nicht für entstan­dene Verluste.
  3. Unfälle sind zur Prüfung des Versicherungsschutzes sofort der medizi­nischen Leitung und der Pflegedienstleitung zu melden.
  4. Außerhalb unseres Klinikgeländes besteht kein Versicherungsschutz durch unsere Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich geschieht das Verlassen des Klinikgeländes auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
  5. Jeder Patient hat das Recht auf Ruhe. Bitte beachten Sie diese Selbstverständ­lichkeit! Insbesondere nach 22:00 Uhr, bitten wir um Ruhe in der Eingangshalle und auf den Fluren.
  6. Das Haus wird grundsätzlich um 22:30 Uhr geschlossen. Dann sollte auch die Nachtruhe beginnen.
  7. Das Rauchen ist im gesamten Klinikbereich, einschließlich in den Ihnen zur Verfügung gestellten Patientenzimmern, strengstens untersagt.
  8. Wir weisen besonders darauf hin, dass in unserer Klinik ein absolutes Alkohol­verbot besteht.
  9. Bei mangelnder Mitwirkung und Nichteinhaltung der Hausordnung sind wir vom Kostenträger gehalten, eine Verwarnung auszusprechen und in beson­deren Fällen die sofortige Beendigung der Rehabilitationsmaß­nahme zu ver­anlassen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und erfolgreichen Verlauf Ihrer Heilbehandlung.