Zuzahlung

Zuzahlung

Wir sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, vom Patienten die Zuzahlung während des Aufenthaltes anzufordern und abzuführen.

Stationäre Anschluss Rehabilitation nach § 40 SGB V
Für diese Maßnahme hat die Krankenkasse eine Zuzahlung für längstens 28 Tage unter Berücksichtigung des Krankenhausaufenthalts von 10,00 € pro Tag angefordert. Diese Zahlungen werden an die Krankenkasse abgeführt.

Zuzahlung für stationäre Rehabilitation nach § 32 SGB VI
Für diese Maßnahme hat die Krankenkasse eine Zuzahlung von € 10,00 für jeden Kalendertag einer stationären Leistung zu zahlen. An- und Abreisetag zählen als separate Tage mit, bei 21 Tagen sind somit 220,00 € zu zahlen. Ein vorausgegangener Krankenhausaufenthalt ist nicht mit anzurechnen.

Die Zuzahlung können Sie an unseren Rezeptionen zu folgenden Zeiten leisten:

  • Fachklinik Kurköln:
    Montag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Samstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Sonntag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Fachklinik Jülich:
    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so legen Sie bitte am Anreisetag Ihren Befreiungsausweis an der Rezeption vor.